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Selbstzahlerleistungen für Therapien/ Heilpraktiker für Physiotherapie  

Therapie nach Ihren Vorstellungen und nach therapeutischem Befund

"Schon vorbei?" 
Das hören wir sehr oft am Ende einer 20 minütigen Behandlung....und das denken wir auch sehr häufig. Aus therapeutischer Sicht könnte man nun noch einige Dinge anschließen, um die Therapie schneller viel erfolgreicher zu gestalten. Einerseits für Schmerzfreiheit und auch zur Funktionsverbesserung.
"Leider ist die Behandlungszeit vorüber!" müssen wir dann antworten.
"Woran liegt es, dass die Zeit so kurz ist?" fragt der Patient zu Recht. 

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Möchten Sie mehr über den Hintergrund erfahren lesen Sie hier weiter. Ansonsten folgen Sie dem roten Hinweisschild!

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Die Ursache für dieses Problem ist sehr umfangreich. Kurz zusammengefasst lässt sich dazu sagen, dass in den letzten 20 Jahren die Kosten im Gesundheitswesen (auch) im Bereich der Heilmittel deutlich eingespart wurden. Über 20 Jahre lang lag die Vergütungserhöhung immer unter der Inflationsrate!!
Um Geld einzusparen wurde dann die Mindestbehandlungszeit seitens der GKV von früher mal 30 Minuten auf nunmehr 15 Minuten reduziert. Offiziell heißt es 15 - 25 Minuten.

In unserer Praxis behandeln wir für alle Leistungen (außer Lymphdrainage) im 20 Minuten Takt. 

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In diese Behandlungszeit fällt:

  • Terminvereinbarung

  • Unterschriften auf dem Rezept

  • In den Behandlungsraum begleiten

  • An- und Ausziehen

  • .....und die Behandlung
     

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Da in unserer Praxis die Verwaltungstätigkeiten komplett von der Rezeption durchgeführt werden, stehen die vollen 20 Minuten zur Therapie zur Verfügung. 15 Minuten müssten es sein, dies bedeutet für uns auch einen wirtschaftlichen Verlust, der sich wiederum in den Gehältern der Therapeuten widerspiegelt. 

2017 bis 2019 gab es dann Vergütungserhöhungen, die aber für einige zu spät kam. Mittlerweile verlässt jeder dritte Therapeut aufgrund von wirtschaftlichen Hintergründen den Beruf, oder ist durch die Behandlungstakte physisch und psychisch nach 5 Jahren ausgebrannt. Es entstehen zwar immer mehr Praxen, aber mit immer deutlich weniger Mitarbeitern als früher und stehen demnach dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. 
Dieses Problem ist den Berufsverbänden und die Krankenkassen lange bekannt, sodass im vergangenen Jahr eine Studie/Gutachten, das "WAT-Gutachten", in den deutschen Praxen durchgeführt wurde um die Wirtschaftlichkeit zu ermitteln. 

Das Gutachten hat ermittelt, dass 50,13% der Kosten im Hintergrund der Vergütung (Verwaltung, zusätzliche Rezeptionsmitarbeiter) nicht bezahlt werden, somit steht die Forderung über diese Höhe im Raum. (Stand Oktober 2020) 

 

Aber zurück zum eigentlichen Problem:

Trotzdem empfinden Sie die Zeit als zu kurz! 

Der Hintergrund der Kostenminimierung und demnach der Zeitreduktion führt dazu, dass Patienten auf die "normale" Behandlungszeit keinen ausreichenden Effekt verspüren. Deshalb haben wir die Möglichkeit über die Zusatzqualifikation Heilpraktiker für Physiotherapie Ihnen nach Rücksprache und natürlich auch nach therapeutischem Befund eine längere Behandlungszeit anzubieten. 

 

Lange Behandlungszeiten auf Rezept sind durchaus möglich. Der Arzt kann Ihnen nach Prüfung von wirtschaftlichen Hintergründen "Doppeltermine" verordnen. Aber auch er muss sich gegenüber der Krankenkassen rechtfertigen. Was diese Möglichkeit von der Seite wiederum beschränkt. Budgetierungen und Regresse sind dort die Schlagwörter.

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Viele Patienten sagen uns aber auch: "...dann bezahle ich die zusätzlichen Behandlungszeiten eben selber!" 
Diese Möglichkeit bieten wir Ihnen an und freuen uns, wenn Ihnen die Behandlung diese zusätzliche finanzielle Belastung wert ist. Ihr Körper wird es Ihnen danken. 

Sprechen Sie Ihren Therapeuten oder unsere Rezeption über die Möglichkeit an, oft ist dies nicht sofort möglich, aber wir geben uns Mühe dies sobald wie möglich anzubieten. 
 

Wie auch auf den Rezepten können Sie folgende Behandlungen hinzubuchen:

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  • Physiotherapie = Krankengymnastik (KG)

  • Manuelle Therapie = MT  
    Die OMT ist kein verordnungsfähiges Heilmittel. Sie ist viel umfangreicher und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

  • Physiotherapie nach neurologischen Erkrankungen nach Konzepten (Bobath, Voijta, PNF, etc)

  • Physiotherapie am Gerät = Krankengymnastik am Gerät (KGG)

  • Wärmeanwendungen (Fango, Rotlicht, Heiße Rolle etc.)

  • Massagen

  • Lymphdrainagen

  • etc. 

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Häufig erfahren wir aber, dass Patienten kein Rezept mehr erhalten. Budgetierungen, Regresse gegen die Ärzte, die dauerhaft ihr Verschreibungsverhalten rechtfertigen müssen, oder gar Aussagen wie: "Das hilft bei Ihren Beschwerden nicht." 
 

Aber was soll der Patient machen, der Beschwerden hat? Um sich eine Odyssee durch verschiedenste Praxen zu ersparen, hat uns die Möglichkeit des Heilpraktikers der Physiotherapie die Möglichkeit eröffnet, ohne Rezept zu therapieren. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, dann rechnen wir analog zur Gebührenordnung ab, sowie dies möglich ist. 

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Hierfür bieten wir Ihnen neben dem kompletten Erstbefund, die manualtherapeutische und physiotherapeutische Behandlung und die Trainingstherapie an. Melden Sie sich dafür in der Praxis und schildern kurz Ihr Problem, für akute Beschwerden reichen oft schon wenige Behandlungen aus, um eine deutliche Schmerzreduktion zu erzielen. 

 

Das Konzept der "OMT" ist hierfür zielführend.
Hier wird eine umfassende manuelle Untersuchung, Hypothesen über die Ursache der Störung, sowie über die Art und Lokalisation der betroffenen Struktur (z.B. Gelenk, Muskel, Nerv) erarbeitet.

Diese Hypothesen bilden dann die Grundlage für die Behandlung.

Neben den üblichen physiotherapeutischen Maßnahmen werden vor allem passive Gelenkmobilisationen und Gelenkmanipulationen an den Extremitäten und der Wirbelsäule eingesetzt. Ein Wiederbefund nach der Behandlung erlaubt dem Therapeuten, den Status permanent zu überprüfen und, falls notwendig, die Behandlung anzupassen.

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Die Kosten für die Behandlung rechnen wir mit Ihnen selber ab, falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, kann diese die Therapie erstatten. Besprechen Sie dies mit Ihrer Versicherung. 

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