Neues Rezept hochladen - für Bestandspatienten -
Sie haben eine neue Verordnung - Muster 13 - für neue Behandlungen erhalten?
Um einen reibungslosen Behandlungsbeginn zu gewährleisten, führen wir gerne einige Tage vor dem geplanten Termin eine Überprüfung des Rezepts durch. Eventuelle Änderungen müssen möglicherweise von der Arztpraxis oder dem Arzt/der Ärztin selbst vorgenommen werden und erfordern einen Bearbeitungszeitraum von einigen Tagen.
Rückwirkende Änderungen, die nach dem ersten Termin durch den Arzt vorgenommen werden müssen, sind im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen genau geregelt, jedoch nicht immer möglich.
Sollten Sie am Behandlungstag mit einer ungültigen oder falschen Verordnung zum vereinbarten Termin erscheinen, besteht die Möglichkeit, dass eine Änderung nicht mehr möglich ist und der Termin nicht über das Rezept abrechenbar ist.
In diesem Fall müssten Sie die Kosten für den Termin gegebenenfalls selbst tragen. Um dieses Problem zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die Verordnung über dieses Portal - DSGVO-konform - zukommen zu lassen. Wir werden die Verordnung für Sie überprüfen und Sie darüber informieren, ob eine Änderung erforderlich ist oder ob sie korrekt ist.
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Bitte beachten Sie unbedingt
die Gültigkeitsdauer von Rezepten: Diese beträgt 28 Tage.
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Sobald ein Rezept abgelaufen ist, verliert es automatisch seine Gültigkeit. Änderungen müssen unbedingt vor Behandlungsbeginn erfolgen. Wenn Sie die Information erhalten haben, dass Ihr Rezept gültig ist, es jedoch nachträglich zu einer Terminänderung kommt – egal ob durch uns oder durch Sie – kann das Rezept dadurch ungültig werden. Achten Sie daher selbstständig auf die Einhaltung der Frist und lassen Sie Ihr Rezept gegebenenfalls rechtzeitig von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin anpassen. Unser Praxisalltag ermöglicht es leider nicht, jede Verordnung mehrfach auf verschiedene Bedingungen zu überprüfen.
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Kontakt
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