Informationen über GKV-Verordnungen
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Zur Behandlung von Krankheiten des Muskuloskelettalen-Systems kann Ihnen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung für physiktherapeutische Behandlungen verschreiben.
Der Inhalt, die Durchführung und die Abrechnung unterliegt einem bürokratischen Konstrukt, welches sich in Rahmenverträgen und einem Heilmittelkatalog wiederfindet.
Dieser gesetzlich bindende Rahmen wird zwischen Verbänden der Heilmittelerbringer und der Krankenkassen ausgehandelt und ist für beide Seiten bindend.
Darin enthalten sind u.a. auch Vorgaben bezüglich Behandlungszeit und Inhalt, sowie auch die Regelung der Zuzahlung.
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Die Regelbehandlungszeit beträgt zwischen 15 - 25 Minuten bei gesetzlich Versicherten Patient*innen.
In diese Behandlungszeit fällt:
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Terminvereinbarung
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Unterschriften auf dem Rezept
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In den Behandlungsraum begleiten
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An- und Ausziehen
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Dokumentation des Therapeuten
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Schreiben des Therapieberichtes am Ende der Behandlungszeit
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.....und die Behandlung
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D.h. sie beinhaltet alle für die Therapie notwendige Aufgaben und ist nicht die reine Behandlungszeit!
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Wir behandeln in einem 20minütigem Rhythmus. Diese Zeit ist bei uns oft reine Behandlungszeit. Die Dokumentation findet in der Regel in dieser Zeit statt, allerdings übernimmt unsere Rezeption den kompletten administrativen Teil.
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Die Kosten für die Behandlung, die Sie tragen müssen ist die Rezeptgebühr, die ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist:
Sie beträgt für das Rezept eine Rezeptgebühr von 10,-€ + 10% des Rezeptwertes (zwischen 20,- € und 28,-€).
Diese Gebühr ist bitte bis zur 2. Behandlung in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten.
Dieses ist eine gesetzliche Vorgabe.